Der Artikel Bundestagsgutachten: Hohe Hürden für Corona-Impfpflicht ist belanglos; wann in der laufenden Kriegsphase (seit 2011) hätten sich Regierung und Parlament um solche Gutachten oder Urteile des Verfassungsgerichtes geschert?
Aber eine „Redaktionelle Nachbemerkung“ hat es in sich:
Redaktioneller Hinweis: In einer früheren Version des Textes wurden Impfdurchbrüche als Infektionen trotz Impfung beschrieben. Das Robert-Koch-Institut definiert Impfdurchbrüche als „eine PCR-bestätigte Sars-CoV-2 Infektion mit Symptomatik“. Die Textstelle wurde entsprechend überarbeitet.
Diese Definition eliminiert den epidemiologischen Belang aus der Beurteilung des Impferfolges. Übrig bleibt ein Kriterium, das in der Militärmedizin gilt: Führt eine Behandlung zur Fronttauglichkeit des Patienten, oder nicht?
Ich will jetzt keine Spekulationen niederschreiben, wie und mit welchen Motiven das zustande gekommen sein mag. Ende der Durchsage.